Karlsruher Dialog am ZAR

Technik und Recht

Über uns
Die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltakademie von der Forschungsgruppe Patentrecht (Prof. Dr. Klaus-J. Melullis, Vors. Richter am BGH i.R) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) traditionell interdisziplinär konzipierte, ganztägige Fachtagung behandelt seit 2011 im jährlichen Turnus Themen an der Schnittstelle zwischen Technik und Patentrecht. Dabei bemüht sie sich um eine auf die Belange, Interessen und Anforderungen der auch auf der technischen Seite Betroffenen ausgerichteten Blickweise. Neben einem erweiterten Verständnis für die Sichtweise der unterschiedlichen Beteiligten sollen Lösungsansätze angedacht und diskutiert werden, um zwischen den Kompetenzfeldern Recht und Technik einen Dialog auszulösen und auf diese Weise zu einem System zu gelangen, das, ohne die Bedürfnisse an ein funktionierendes Patentsystem zu vernachlässigen, den Interessen aller Beteiligten in stärkerem Maße Rechnung trägt. Daher richtet sich die Veranstaltung nicht nur an Juristen aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, sondern auch an den Anwender, der aus den technischen Disziplinen kommt.

zum Informationsrecht

Über uns
Der Karlsruher Dialog zum Informationsrecht richtet sich an Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis. Er bietet ein Forum für den Austausch über aktuelle Problemstellungen, aber auch Grundsatzfragen aus allen Bereichen des Informationsrechts. Dies betrifft sowohl Spezialgebiete wie Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Medienrecht, aber auch übergreifende Themen wie die rechtliche Gestaltung der Informationsordnung. Die Veranstaltung findet zwei- bis dreimal pro Semester, jeweils dienstags, 18.30 s.t. in Karlsruhe statt.




Aktuelles
13.11.2018 - 19:00 Uhr
Grenzenlose Straftaten im Internet - begrenzte Ermittlungsmöglichkeiten?
von Bundesanwältin Sigrid Hegmann

Erfordern neue Kriminalitätsfelder neue Straftatbestände und neue Ermittlungsmethoden?

Eine Veranstaltung des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften am KIT und der Jungen Juristen Karlsruhe e.V.

Die Herausforderungen an die Strafverfolgung durch Straftaten im Internet und mit Hilfe des Internets nehmen stetig zu. Crime-as-a-Service, Anonymisierungsmöglichkeiten und die abgetarnte Bezahlung mittels Kryptowährungen stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große Schwierigkeiten. Auch die enormen Datenmengen, die ausgewertet werden müssen, sind eine Herausforderung für die Ermittlungsarbeit. Langdauernde, weltweit gestreute, raffiniert angelegte und hochkarätig durchgeführte Cyberangriffe anderer Staaten erfordern eine effektive internationale Zusammenarbeit. Welche grenzüberschreitenden Ermittlungsmöglichkeiten sind hier vonnöten?

Materiell-rechtlich stellt sich die Frage, ob es weiterer Tatbestände zur Bekämpfung der Internetkriminalität bedarf – ob etwa der „digitale Hausfriedensbruch” unter Strafe gestellt werden sollte oder ob sogenannte „Keuschheitsproben” erlaubt werden sollen.

Sigrid Hegmann trat 1991 in den bayrischen Justizdienst ein und war zunächst als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg tätig. Von 1993-1994 war sie im Rahmen der Aufarbeitung des in der DDR begangenen Unrechts an die Staatsanwaltschaft Berlin abgeordnet. 1995 wechselte Sigrid Hegmann als wissenschaftliche Mitarbeiterin zur Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Dort schloss sich 1998 eine weitere Abordnung an das Bundesverfassungsericht an. 2002 kehrte sie zur Bundesanwaltschaft zurück. Ende 2013 wurde sie zur Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof ernannt.

Seit 2014 leitet Sigrid Hegmann ein Ermittlungsreferat in der Abteilung für Strafsachen gegen die äußere Sicherhet des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden Ermittlungsverfahren wegen Cyberspionage.

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